In ganz Deutschland – so auch in Oberbayern – muss jener Personenkreis, der angeln möchte, über einen Angelschein, bzw. Fischereischein verfügen. Um in den Besitz dieses Angelscheins zu kommen, muss eine Prüfung abgelegt werden, die offiziellen Status hat. Die Inhalte werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Der Vorbereitungskurs umfasst 30 Stunden. Wer die Prüfung bestanden hat, kann seinen Angelschein beantragen und offiziell wirksam ausstellen lassen. Der Angelschein weist die Kompetenzen nach, die zum Töten von Wirbeltieren nach Tierschutzgesetz erforderlich sind. Wie in allen Sparten, gibt es auch hierbei Ausnahmeregelungen. In vielen Bundesländern bietet sich die Möglichkeit, auch ohne Angelschein und bestandener Prüfung zu angeln. Für Kinder gelten überall eine Reihe an Sonderbestimmungen.
Mit ganz kleinen Kindern angeln
Früh übt sich der adäquate Umgang mit Tier und Natur. Wer als erwachsener Angler seine Kleinkinder mit zum Angeln nimmt, muss damit rechnen, keinen großartigen Fang zu machen. Kleine Kinder sind zappelig und wollen spielen, toben und schreien. Wer also plant, mit kleinen Kindern zu angeln, sollte den Spaß und die Didaktik im Vordergrund behalten und weniger auf den Fang des Lebens abzielen. Fische sind sehr geräuschempfindlich und schwimmen beim kleinsten Lärm oder der kleinsten Erschütterung davon. Deshalb ist es ratsam, Kescher oder Eimer für die Kinder bereitzustellen und warten und hoffen, dass doch noch ein Hecht anbeißt.
Nicht überall ist Angeln mit Angelschein erlaubt
Es ist ein Irrglaube, anzunehmen, dass man mit einem Angelschein als Erwachsener mit Kindern unter 10 Jahren einfach überall angeln darf. Die Fischereirechte gehören den Gewässerbesitzern oder Fischern, die diese gepachtet haben. Wer also in einem Gewässer angeln möchte, sollte entweder einem Angelverein beitreten oder sich eine Gastkarte erwerben, die für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. Wer seine Kinder in die Angelkunst einführen möchte, kann an bewirtschafteten kommerziell betriebenen Gewässern (Forellenteichen) erst mal beginnen. Auch hier gibt es Regelungen von Bundesland zu Bundesland. In einigen Teilen Deutschlands bezahlt man lediglich eine Gebühr und darf den kompletten Fang mit nach Hause nehmen.
Wertvolle Tipps für Kinder
Da Kinder keine sehr große Aufmerksamkeitsspanne haben, sollten ambitionierte Eltern und Hobbyangler ein Gewässer wählen, wo die Wahrscheinlichkeit eines Fangs groß ist. Das sind die sogenannten Forellenteiche. Auch kommt es bei der Auswahl der Angelmethode darauf an, jene Systeme zu wählen, die zielführend und interessant für Kinder sind. Die Chance auf Bisse sollte relativ hoch sein. Für Kinder zählt weniger die Fischgröße als vielmehr der Erfolg, wenn ein noch so kleiner Fisch angebissen hat. Kleine Fische müssen selbstverständlich wieder freigelassen werden. Für jede Fischart gibt es vorgeschriebene Größen in cm.
Ideal geeignet für Kinder ist das Posenangeln von Weißfischen. Mit einer Schleuder wirft man Salatmais ins Gewässer und implementiert eine lebende Made auf den Angelhaken. Dann heißt es abwarten, bis die ersten Fische, beginnend von der Rotfeder über die Brasse als Ausbeute am Haken zappeln. Das allergrößte Highlight ist, wenn der Schwimmer untertaucht. Hierbei ist für Kinder unter 10 Jahren am einfachsten, wenn man ihnen als Erwachsener die Kopfrute in die Hand drückt. Erfahrungsgemäß sei gesagt, dass Kinder auch mit einer Stationärrolle keine Probleme haben.
Gesetzliche Bestimmungen für Bayern & Oberbayern
Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen als „Helfer“ eines volljährigen, sprich, erwachsenen Angler mit Anglerkarte mitwirken. Hierbei ist insbesondere auf den Tierschutz zu achten. Kinder dürfen die Fische nicht betäuben oder zu Tode bringen. Kinder ab 10 Jahren und zwischen 10 und 18 Jahren dürfen einen Fischereischein ohne Prüfung beantragen. Beim Angeln muss jedoch stets ein Erwachsener dabei sein, der über einen Angelschein verfügt. Kinder, die das Angeln für sich entdeckt haben, dürfen die offizielle Prüfung ab dem 12. Lebensjahr ablegen. Der unbegrenzt gültige Angelschein wird dem Jugendlichen ab einem Alter von 14 Jahren ausgestellt.
Die staatliche Fischerprüfung
Jeder volljährige Angler muss die staatliche Angelprüfung bereits bestanden haben. Einmal im Jahr, einheitlich am ersten Samstag im März, findet die Fischerprüfung statt. Nur Kinder und Jugendliche, die an diesem Datum das 12. Lebensjahr vollendet haben, sind zur Fischerprüfung zugelassen.
Für jene Teilnehmer, die am ersten Samstag im März verhindert waren oder ohne Erfolg abgeschnitten haben, gibt es im Juni (letzter Samstag) einen Nachholtermin.
Damit man zur Fischerprüfung zugelassen wird, ist die Teilnahme eines Ausbildungskurses erforderlich, den Fischerverbände, private Veranstalter oder Verbände abhalten. Die Kurse fangen gegen Jahresende an und finden jeweils an Abenden oder an den Wochenenden statt. Jeder Kurs dauert mindestens 30 Kursstunden. Die Inhalte umfassen einen umfangreichen theoretischen Teil und einen praktischen Teil. Im praktischen Teil muss jeder Kursteilnehmer tierschutzgerecht einen Fisch töten und schlachten, nachdem er vom Mentor darin unterwiesen wurde.
Damit man zur Prüfung zugelassen wird, muss sich jeder Kursteilnehmer mit einem entsprechenden Formular bis 1. Dezember beim Landesfischerverband anmelden. Diese Prozedur gilt auch für die Nachprüfung. Im Zuge dessen wird eine Gebühr von 26 Euro erhoben. Genauere Informationen finden sich unter www.fischerpruefung.bayern.de.